Alle Achtung
Kinder und Jugendliche nehmen an vielen Gruppen, Veranstaltungen und Freizeiten in Gemeinden, im Bezirk und in den Jugendverbänden der Evangelischen Kirche teil. Dabei vertrauen sie und ihre Eltern sich den Mitarbeitenden der jeweiligen Angebote an und machen dabei gute Erfahrungen.
Alle Mitarbeitenden die hauptberuflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich mit diesen Zielgruppen arbeiten, werden in Schulungen sensibilisiert und unterschreiben eine Verpflichtungserklärung, die die Standards zum Kindesschutz und zu grenzachtendem Verhalten bestätigt. Darüber hinaus wird die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses auch für ehrenamtlich Mitarbeitende verbindlich.
→ Erweitertes Führungszeugnis - So geht's
Alle Achtung - Hier gibt es weitere Infos aus der Evangelischen Jugend Baden
Die Landeskirche hat ein Vertrauenstelefon für Betroffene, Zeugen und Angehörige eingerichtet, wenn sie in kirchlichen Arbeitsformen Übergriffe und sexualisierte Gewalt erfahren haben: Tel.: 0800 / 58 91 62 9
Zur Beratung der Mitarbeitenden und kirchlichen Einrichtungen kann die Projektstelle im Evang. Oberkirchenrat angerufen werden.
Tel.: 0721/9175-474. Ausführlichere Informationen finden sich auch auf der Homepage des Projekts: www.alleachtung.net .
In der Evangelischen Kirche in Karlsruhe werden zukünftig nur noch Alle Achtung Kombi-Schulungen angeboten, die nach neuen Standards die Basis- und Aufbauschulungen an dieser Stelle ablösen.
Die Schulungen dauern - mit Pause - maximal 4,5 Stunden.
Termine 2023:
27.06.2023 - 17:00 - 21:00 Uhr ►Hier geht es zur Anmeldung
16.11.2023 - 17:00 - 21:00 Uhr ►Hier geht es zur Anmeldung
Die Schulungen finden im Evangelischen Kinder- und Jugendwerk Karlsruhe statt.
Die kostenfreien Schulungen im Kirchenbezirk Karlsruhe werden vom Evangelischen Jugendwerk Karlsruhe und vom Dekanat der Evangelischen Kirche Karlsruhe koordiniert und organisiert.
Informationen zur Anmeldung
Die Anmeldungen zu allen Terminen müssen bis 10 Tage vor Kursbeginn eingehen. Die Anmeldung wird per E-Mail bestätigt.
Anmeldungen: mindestens 10 / maximal 14 Personen