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Orientierungspapier Freizeitarbeit in Zeiten der Corona-Pandemie

Eingereicht von ute.wagner am 09. Mär 2021 - 14:34 Uhr

Die Evangelische Jugend Baden hat sich das Orientierungspapier „Freizeitenarbeit in Zeiten der Corona-Pandemie“ zu eigen gemacht. Es soll bei Freizeitvorbereitungen für den Sommer 2021 unterstützen und ermutigen, auch unter Coronabedingungen Freizeiten anzubieten. Gleichzeitig soll es dazu genutzt werden, bei Entscheidungsträger*innen von Kirche und Politik positive Rahmenbedingungen für dieses Format der Kinder- und Jugendarbeit einzufordern.

Da Freizeiten in der Regel auf der kommunalen Ebene angeboten und durchgeführt werden, kann das Papier für die politische Arbeit vor Ort gerne genutzt werden.

Das Papier verzichtet gänzlich auf das Thema der Coronaimpfung, weil wir zum derzeitigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass Kinder und Jugendliche bis zum Sommer keine Impfung erhalten können. Vielmehr erwarten wir, dass bei Bedarf kostenlose Kapazitäten für Corona-Schnelltests zur Verfügung gestellt werden.

Dieser Text soll dabei unterstützen, Rahmenbedingungen zu gestalten, die Freizeiten im Sommer ermöglichen.

 Wir wissen, dass es derzeit schwierig ist, längerfristige Prognosen für die Freizeitenarbeit abzugeben. Trotzdem wagt das Papier zu formulieren, was es aus heutiger Sicht bedarf, um Freizeiten im Sommer anzubieten. Aber wir werden die sich ständig änderten Rahmenbedingungen im Blick behalten, gegebenenfalls das Material anpassen und zu einem späteren Zeitpunkt weitere Orientierung veröffentlichen.

3. Förderrunde des BMFSFJ - Kinder- und Jugendbildung, Sonderprogramm - Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten

Das  BMFSJ hat erneut ein „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021" des BMFSFJ aufgelegt. Das Ministerium verlängert damit sein Hilfsprogramm für Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten und Familienferienstätten. Achtung auch für Zeltplätze!

Weitere 100 Millionen Euro stehen für 2021 zur Verfügung. Vom 1. bis zum 28. März können gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit in schwierigen wirtschaftlichen Situationen die Finanzhilfe beantragen. Der Förderzeitraum umfasst Anfang Januar bis Ende Juni 2021.

Die Einrichtungen müssen eine durch die Corona-Pandemie bedingte finanzielle Notlage nachweisen. Vorhandene Liquiditätsengpässe beziehungsweise nicht gedeckte Fixkosten können bis zu einem Anteil von 90 Prozent durch einen Zuschuss aus dem Sonderprogramm ausgeglichen werden. Die maximale Zuschusshöhe pro Bett wurde von 400 Euro im Jahr 2020 auf bis zu 800 Euro angehoben.

Antragsberechtigt sind alle Häuser der Kinder- und Jugendarbeit, die gemeinnützig sind. Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, also Unterkünfte in Trägerschaft von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden. Die Antragstellung in diesem Jahr ist unabhängig vom letzten Jahr.

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