Rat & Hilfe
Rat & Hilfe
Schutzkonzept des Ev. Kinder- & Jugendwerkes Karlsruhe
In der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sollen Menschen einen sicheren Ort finden – für Begegnungen miteinander und mit Gott. Unser Bemühen ist es, eine Kultur zu schaffen, in der wir achtsam miteinander umgehen und gegenseitig Verantwortung übernehmen. Das ist kein einmaliger Schritt. Wir sind immer wieder herausgefordert hinzuschauen, nachzufragen und unsere Ideen und Maßnahmen weiterzuentwickeln. Das braucht Zeit, Aufmerksamkeit und Sensibilität. Dem wollen wir gerecht werden und wissen daher, dass unsere Überlegungen sich verändern und wachsen werden. Dennoch bilden wir hier den aktuellen Stand unserer Arbeit ab.
Folgende Dokumente, Hinweise und Maßnahmen haben wir bisher erarbeitet:
Folgende Dokumente, Hinweise und Maßnahmen haben wir bisher erarbeitet:
Hinweise zum Verfahren
Die Verpflichtung zur Erstellung eines institutionellen Schutzkonzepts ergibt sich aus der „Richtlinie der Evangelischen Landeskirche in Baden zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Gewaltschutzrichtlinie – GewSchR) vom 15. März 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 29, S. 68)“.
Da jeder Rechtsträger und jede Einrichtung eigene Gegebenheiten, Risiken und Ressourcen hat, können Prozess und Text nur begrenzt standardisiert werden. Im Sinne der Entlastung, aber auch einer Vergleichbarkeit, soll dieses Muster dennoch helfen, ein ortsspezifisches Schutzkonzept zu entwickeln.
Im Folgenden wird durchgängig der Begriff „Kirchenbezirk“ verwendet. Hier sind die örtlichen Gegebenheiten maßgeblich.
Damit ein Schutzkonzept wirksam ist, wird es von der Leitung gewollt („Top-Down“) und von den Mitgliedern der jeweiligen Organisation entwickelt und gelebt („Bottom-Up“). Dabei ist der Prozess der gemeinsamen Erarbeitung und Weiterentwicklung genauso wichtig wie der Text selbst und der Beschluss des Kirchengemeinderates.
Das Dekanat erfasst das Vorliegen des Schutzkonzepts.
Das jeweilige Leitungsorgan der Rechtskörperschaft trägt die Letztverantwortung für das institutionelle Schutzkonzept und dessen Umsetzung.
Institutionelles Schutzkonzept
zum Schutz vor sexualisierter Gewalt für
die bezirkliche Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenbezirk KARLSRUHE
Kontaktadresse:
Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Karlsruhe
Luisenstraße 53
76137 Karlsruhe
+49 721 - 848930
Jugendwerk.karlsruhe@kbz.ekiba.de
Vertretungsberechtigte Person(en):
Daniela Unmüßig
Stefanie Hügin
Anschrift des Rechtsträgers :
Evangelische Kirche in Karlsruhe
Reinhold-Frank-Str. 48 b
76133 Karlsruhe
Reinhold-Frank-Str. 48 b
76133 Karlsruhe
INHALTSVERZEICHNIS
- Leitbild und Selbstverständnis der evangelischen Jugend in Baden : Das sind wir und das wollen wir
- Potenzial- und Risikoanalyse : Wir betrachten unsere Stärken und Schwäche
- Personalauswahl und Personalentwicklung : So stellen wir die Eignung unserer Mitarbeitenden sicher.
- Sensibilisierung und Fortbildung : So sorgen wir für die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeitenden über den Schutz vor sexuellem Missbrauch
- Verhaltenskodex und Verhaltensregeln: Diese Grundregeln gelten für unseren Umgang miteinander
- Beschwerdeverfahren: Fragen und Kritik sind erwünscht
- Handlungsplan: Das tun wir, wenn eine Vermutung oder ein Verdacht geäußert wird
- Aufarbeitung: So arbeiten wir sexualisierte Gewalt auf
- Partizipation und Qualitätsmanagement: So sorgen wir dafür, dass unsere Präventionsmaßnahmen nachhaltig verankert werden
- Schutzkonzept in der Kooperation: Wir schauen über den Tellerrand und sind vernetzt
- Umsetzung und Öffentlichkeitsarbeit: So machen wir unser Schutzkonzept öffentlich bekannt
1) LEITBILD UND SELBSTVERSTÄNDNIS:
DAS SIND WIR UND DAS WOLLEN WIR
In der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sollen Menschen einen Raum zur Begegnung miteinander und mit Gott finden. Wir möchten, dass sie sich sicher und wohl fühlen und ihre Persönlichkeit und ihren Glauben entfalten können. Alle haben das Recht auf den Schutz ihrer Würde und ihrer Gesundheit. Sie haben das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.
Als Kirche setzen wir uns besonders für Menschen in leiblicher Not, seelischer Bedrängnis sowie sozial schwierigen Verhältnissen ein und versuchen, die Ursachen dieser Not zu beheben. Wir achten die Würde des Individuums. Gewalt in jeglicher Form, insbesondere sexualisierte Gewalt, ist mit diesem Auftrag in keiner Weise vereinbar. Wir verurteilen jede Art von Gewalt aufs Schärfste.
Es ist beschämend, dass in der Vergangenheit Menschen, die bei uns in diakonischen Einrichtungen oder Gemeinden und kirchlichen Arbeitsbereichen nach Gemeinschaft, Trost, Hilfe oder Orientierung gesucht haben oder uns zur Pflege, Erziehung und Versorgung anvertraut waren, ausgenutzt oder erniedrigt wurden und sexualisierte Gewalt erfahren haben. Es liegt in der Verantwortung aller haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeitenden, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit solche Vorfälle nie wieder passieren!
Gemeinsam wollen wir eine Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung schaffen und besonders Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzübergriffen und Machtmissbrauch schützen. Daneben schauen wir aber auch auf Abhängigkeitsverhältnisse und asymmetrische Machtstrukturen.
Die Entwicklung dieses Schutzkonzeptes erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben der Landeskirche.
An der Erarbeitung waren die folgenden Personen beteiligt:
Daniela Unmüßig (Bezirksjugendreferentin, Geschäftsführung Evang. Kinder- und Jugendwerk Karlsruhe)
Stefanie Hügin (Bezirksjugendreferentin)
Michel Schmidt (Leitungskreis) beteiligt.
2) POTENZIAL- UND RISIKOANALYSE
Wir betrachten unsere Stärken und Schwächen
Grundlage eines Schutzkonzeptes stellt die Potenzial- und Risikoanalyse dar, die partizipativ und vor Ort durchgeführt wird.
Bestandsaufnahme
- Kinder- und Jugendarbeit im Evang. Kinder- und Jugendwerk Karlsruhe umfasst
- Waldheim Ferienmaßnahmen
- Freizeitmaßnahmen
- Materialverleih und Service
- Schulungen
- bezirkliche Projekte und Maßnahmen (z.B. Bücherkirche, Konfikino,…)
- Jugendgottesdienste
- Beratungen, Begleitung und Seelsorge von einzelnen Jugendlichen
- Beratung, Begleitung und Seelsorge von Ehrenamtlichen
- Beratung von Hauptamtlichen
- Offener Jugendtreff
In unserer bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit gibt es in folgenden Konstellationen besondere Abhängigkeitsverhältnisse
- Tätigkeitsverhältnisse von Haupt- und Ehrenamtlichen
- Teilnehmende und Leitung von Veranstaltungen
- Dienst- und Fachaufsicht, Anstellungsverhältnisse
Ergebnisse der Risikoanalyse
Die im Abschnitt 3) aufgeführten Einrichtungen, Gruppen, Ereignisse und Konstellationen haben wir sowohl auf schützende wie auch auf noch bestehende Risikofaktoren hin überprüft. Die Analyse der Schutz- und Risikofaktoren erfolgte partizipativ, die folgenden Personengruppen wurden einbezogen:
- Haupt- / ehrenamtliche Mitarbeitende
Die folgenden Kategorien haben wir bei der Risikoanalyse in den Blick genommen:
- Personal (Haupt- und Ehrenamtliche)
- Zielgruppenspezifische Besonderheiten
- Gelegenheiten / Situationen (z.B. Übernachtung bei Veranstaltungen, Großveranstaltungen)
- Räumliche Situation
- Macht- und Entscheidungsstrukturen
- Kommunikation und Medien
Für identifizierte Risikobereiche haben wir folgende Maßnahmen entwickelt, um den Schutz vor sexualisierter Gewalt zu erhöhen:
- Präventionsstandards lt. Alle Achtung Schulung einhalten, einfordern, überprüfen und weiterführen
- Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeitenden
- Klärung und Veröffentlichung von Anlaufstelle
- Aushänge / Veröffentlichungen
- Awarenesspersonen
- Gruppenleiter*innen nehmen an Alle Achtung Schulungsangeboten des Kinder- und Jugendwerks teil
- es gibt haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende die sich zu Multiplikator*innen haben ausbilden lassen
- Gebäude ist transparent, Räume sind von außen einsehbar
3) Personalauswahl und Personalentwicklung
So stellen wir die Eignung unserer Mitarbeitenden sicher
Die Menschen, denen Kinder und Jugendliche sowie andere Schutzbedürftige in einem kirchlichen Kontext anvertraut werden, tragen eine wichtige Verantwortung, auch für das Vertrauen in die kirchliche Arbeit. Gleichbedeutend gilt es, die persönlichen Grenzen unseres Gegenübers zu achten, egal ob es Kinder, Jugendliche oder Erwachsene sind, mit denen wir es zu tun haben. Im professionellen Kontext aber auch im persönlichen Umgang gilt es stets das Nähe und Distanzempfinden zu wahren. In machen Konstellationen, wie in der Beratung oder Seelsorge, gilt ein strenges Abstinenzgebot. Dies gilt jeweils für bereits aktive und für neue Mitarbeitende, egal ob sie haupt- oder ehrenamtlich tätig sind.
Im Bewerbungs- bzw. Erstgespräch wird thematisiert, dass uns der Schutz vor sexualisierter Gewalt wichtig ist und wir die Mitarbeit dabei erwarten. Diese Themen werden wir dabei ansprechen:
- unsere Präventionsstandards, wie die Einhaltung des Verhaltenskodex, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und die Teilnahme an einer Alle Achtung Schulung
- die Haltung der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit mit Blick auf den „peer-to-peer“ Seelsorgeansatz und „Awareness“
- ein respektvoller und wertschätzender Umgang
- ein angemessenes Verhalten gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
- ein professioneller Umgang mit Nähe und Distanz in allen Konstellationen
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Regeln
- die Situation der Lages des evang. Kinder- und Jugendwerk Karlsruhe im sozialen Brennpunkt und die Herausforderungen mit der entsprechenden Zielgruppe vor Ort
A) Mitarbeitende mit Arbeitsvertrag
Die personalverantwortlichen Personen Schuldekan*in/ Dekan*in und Landesjugendpfarrer*in überprüfen vor der Aufnahme einer Tätigkeit, während der Einarbeitungszeit sowie in regelmäßigen Gesprächen mit den Beschäftigten die fachliche und persönliche Eignung der Mitarbeitenden. Gespräche dienen dazu, sich einen Eindruck über die Haltung der Person im Hinblick auf den Schutz der Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu verschaffen und diese entsprechend diesem Schutzkonzept zu fördern.
Die personalaktenführende Stelle sorgt dafür, dass Mitarbeitende im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen folgende Dokumente vorlegen:
- Unterschriebene Verpflichtungserklärung (zu Beginn der Tätigkeit, im Anschluss an eine Alle Achtung Schulung)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer „Alle Achtung Schulung“ (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
- Erweitertes Führungszeugnis (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
- Unterschriebener Verhaltenskodex (einmalig zu Beginn der Tätigkeit)
Zuständig für die Beschäftigten der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit ist der*die Schuldekan*in, der*die Dekan*in.
Evangelische Kirche in Karlsruhe
Reinhold-Frank-Str. 48 b
76133 Karlsruhe
Reinhold-Frank-Str. 48 b
76133 Karlsruhe
B) Ehrenamtlich Mitarbeitende
Viele ehrenamtliche Tätigkeiten in der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit beinhalten einen Schutzauftrag für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene. Deshalb ist auch hier auf die persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeitenden zu achten.
Für die Personen, die diese Tätigkeiten in unserer bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit ausüben, sind je nach Intensität des Kontakts und Dauer der Tätigkeit folgende Verpflichtungen damit verbunden:
- Teilnahme an einer Alle Achtung Schulung (Vorlage einer aktuellen Teilnahmebescheinigung alle 5 Jahre)
- Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung (zu Beginn der Tätigkeit / im Anschluss an eine Alle Achtung Schulung)
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Wiedervorlage alle 5 Jahre)
- Je nach Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit bestehen weitere Verpflichtungen:
- Teilnahme an einer Juleica-Schulung
Diese Anforderungen ergeben sich aus der Gewaltschutzrichtlinie der Landeskirche sowie aus unserer Vereinbarung mit der Stadt Karlsruhe 16.Februar 2016 nach § 72a SGB VIII.
Vorgehen:
Im Büro der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit wird eine Liste aller Personen geführt, die in der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich tätig sind.
Hauptamtlich Mitarbeitende sowie gruppenverantwortliche Ehrenamtliche sind verpflichtet, dem Büro der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit regelmäßig die Kontaktdaten neuer Ehrenamtlicher in ihrem Bereich sowie die Beendigung der Tätigkeit mitzuteilen.
Die Liste der Personen wird vom Büro der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit mindestens einmal jährlich aktualisiert.
Dabei wird auch überprüft, ob alle notwendigen Dokumente angefordert wurden bzw. bereits vorliegen.
Zuständigkeit:
Zuständig für die Anforderung und Entgegennahme der Dokumente von Ehrenamtlichen und für die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse ist:
Name: Daniela Unmüßig, Bezirksjugendreferentin/ Geschäftsführung
Vertretung: Stefanie Hügin, Bezirksjugendreferentin
Die oben genannten wurden von Seiten des Dekanats mit der Aufgabe betraut und sind zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtet.
4) SENSIBILISIERUNG UND FORTBILDUNG
So sorgen wir für die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeitenden über den Schutz vor sexuellem Missbrauch
Haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, die in der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, nehmen an “Alle Achtung” Schulungen teil.
Bei beschäftigten Mitarbeitenden ist der jeweilige Dienstvorgesetzte dafür verantwortlich, Mitarbeitende auf ihre Teilnahmepflicht hinzuweisen.
Die Kontrolle der Teilnahme erfolgt durch den jeweiligen Dienstgeber bzw. durch die von ihm beauftragte Dienststelle.
Bei Ehrenamtlichen, die ihre Tätigkeit im Rahmen der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit erfüllen, ist der*die Bezirksjugendreferent*in dafür verantwortlich.
Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden haben das Recht, an einer Alle Achtung Schulung teilzunehmen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.
Die Mitarbeitenden legen die Teilnahmebescheinigung für die Alle Achtung Schulung der jeweils zuständigen Stelle vor:
- Beschäftigte Mitarbeitende: bei der Stelle, die die Personalakte führt
- Ehrenamtlich Mitarbeitende: bei der verantwortlichen Person der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit (siehe 3b) Zuständigkeit)
So organisieren wir die notwendigen Alle Achtung Schulungen:
- für jugendliche Ehrenamtliche unter 16 Jahren:
jährliche Schulungsangebote im Kirchenbezirk - für Ehrenamtliche ab 16 Jahren:
regelmäßige Alle Achtung Schulungsangebote im Kirchenbezirk
5) VERHALTENSKODEX UND VERHALTENSREGELN
Diese Grundregeln gelten für unseren Umgang miteinander
Uns ist wichtig, dass alle in der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit auf Personen treffen, die ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnen, ihre Rechte achten, eine Sensibilität für Nähe und Distanz besitzen und sich gegen Gewalt in jeglicher Form aussprechen.
Konkrete Verhaltensregeln in einem bestimmten Arbeitsbereich geben Sicherheit und Orientierung in sensiblen Situationen.
Die Evangelische Jugendarbeit in Baden hat aufgrund ihrer Risikoanalyse einen Verhaltenskodex entwickelt, der für alle ihre Mitgliedsverbände und Bereiche gilt.
6) BESCHWERDEVERFAHREN
Fragen und Kritik sind erwünscht
Kinder, Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, Eltern/Sorgeberechtigte sowie die haupt- und ehrenamtlich Tätigen sollen wissen, dass es ausdrücklich erwünscht ist, sich mitzuteilen und Rückmeldungen zu geben. Dies gilt insbesondere, wenn Grenzen überschritten und vereinbarte Regeln nicht eingehalten wurden. Der/die Bezirksjugendreferent*in trägt die Verantwortung für einen konstruktiven Umgang mit diesen Informationen.
Wir informieren alle Mitarbeitenden über die internen und externen Ansprechstellen und Beschwerdewege. Auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte werden über die Ansprechstellen und Beschwerdewege informiert. Dafür erhalten sie einen Link zur entsprechenden Seite der Landeskirche (Wohin können sich Betroffene wenden? (ekiba.de)).
Wir achten besonders darauf, dass Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene von diesen Wegen erfahren.
Es ist möglich, Rückmeldungen oder Beschwerden sowohl persönlich als auch anonym mitzuteilen. Eingegangene Rückmeldungen werden von den Verantwortlichen zeitnah bearbeitet, damit Betroffene wissen, dass sie mit Ihren Anliegen ernst genommen werden.
Wir fördern eine Feedback- und Fehlerkultur mit folgenden Maßnahmen:
Beispiele:
- Anonymer „Kummerkasten“ (festlegen, wer sich regelmäßig drum kümmert)
- Auswertungsrunden bei Freizeiten und Schulungen
- digitale Auswertung und Gelegenheit für Rückmeldung bei längerfristigen Angeboten für Eltern (Waldheim, Konfi)
Ansprechstellen:
Besonders bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex und Beschwerden über Grenzverletzungen sollen folgende Ansprechpersonen in der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit informiert werden:
Bezirksjugendreferent*innen : Daniela Unmüßig, Stefanie Hügin
Folgende Ansprechstellen gibt es über die bezirkliche Kinder- und Jugendarbeit hinaus:
Im Kirchenbezirk (Dekan*in oder Schuldekan*in):
Dekan Dr. Thomas Schalla/ Schuldekan Thomas Schwarz
Evangelische Kirche in Karlsruhe, Reinhold-Frank-Str. 48 b, 76133 Karlsruhe
In der Landeskirche:
Stabstelle Alle Achtung
Wildwasser Karlsruhe e.V.
Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt (alle Altersgruppen)
Adresse: Kaiserstraße 235, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 859173
E-Mail: info@wildwasser-karlsruhe.de
AllerleiRauh
Fachberatungsstelle der Stadt Karlsruhe bei sexualisierter Gewalt
Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre
Adresse: Otto-Sachs-Straße 6, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 1335381
E-Mail: allerleirauh@sjb.karlsruhe.de
7) HANDLUNGSPLAN
Das tun wir, wenn eine Vermutung oder ein Verdacht geäußert wird
Bei akuter Bedrohung:
Sollte eine Person akut bedroht sein, ist zuallererst der Schutz dieser Person zu gewährleisten.
Keine akute Bedrohung:
Wenn kein akuter Handlungsbedarf ersichtlich ist, ist zunächst eine sorgfältige Wahrnehmung und Bewertung der Situation erforderlich. Hierzu ist eine fachkompetente Stelle in Anspruch zu nehmen und mit ihr die Situation und das Gefährdungsrisiko zu bewerten. Die Beratung bezieht sich auch auf das weitere Vorgehen. Dabei kann häufig nur jeweils der nächste Schritt geplant werden.
Zur Beratung bei Unsicherheit stehen zur Verfügung:
- Wohin können sich Betroffene wenden? (ekiba.de)
Vertrauenstelefon der Landeskirche - Kostenlos und anonym
Telefonzeiten
Mittwoch von 12:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 12:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr
0800 5891629
- das Jugendamt des Landkreises:
Sozial- & Jugendbehörde Karlsruhe, Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe, 0721 133-5415 - Bei Einschaltung der Polizei ist zu beachten, dass diese dazu verpflichtet ist, bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch (Offizialdelikt) weiter zu ermitteln. Da dies ggfs. den Interessen oder Wünschen der Betroffenen widerspricht, ist eine vorherige anwaltschaftliche Beratung zu empfehlen.
- Adressen finden Sie auf Hilfe bei Sexualisierter Gewalt
Zurückliegende Fälle:
Wenn jemand die Vermutung äußert, dass in unserem Kirchenbezirk sexuelle Übergriffe geschehen sind, ist der Kirchenbezirk zu einem verantwortungsvollen Umgang damit herausgefordert.
Zur Beratung steht die Ansprechstelle im Evangelischen Oberkirchenrat (s.o.) zur Verfügung.
A) Vorwürfe gegen haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit
Als bezirkliche Kinder- und Jugendarbeit sind wir entsprechend der Gewaltschutzrichtlinie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Meldungen über Fälle sexualisierter Gewalt bearbeitet und die notwendigen Maßnahmen veranlasst werden, um die Gewalt zu beenden, die betroffenen Personen zu schützen und weitere Vorfälle zu verhindern.
Entsprechend der Gewaltschutzrichtlinie muss unverzüglich den / die (Schul-) Dekan*in und / oder die Meldestelle im Evangelischen Oberkirchenrat informiert werden, wenn es Vorwürfe bzw. eine Vermutung gibt, dass haupt- oder ehrenamtlich Mitarbeitende der Kirchengemeinden sexuelle Übergriffe an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen begangen haben.
Der Kirchenbezirk führt Interventionsmaßnahmen durch. Bei Interventionen steht die landeskirchliche Ansprechstelle beratend zur Seite (ansprechstelle@ekiba.de).
Die Zusammensetzung des Interventionsteams ist im Dekanat des Stadtkirchenbezirks Karlsruhe zu erfragen.
Der*die (Schul-) Dekan*in ist verantwortlich für den Umgang mit der Vermutung/ dem Verdacht vor Ort und informiert die Meldestelle im Evangelischen Oberkirchenrat (§14 Meldepflicht in Fällen sexualisierter Gewalt).
Die Meldestelle (§12 GewSchR) nimmt Meldungen von Fällen eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt entgegen, dokumentiert diese und sorgt für die weitere Bearbeitung der Meldung unter Berücksichtigung von Hinweisen auf täterschützende und tatbegünstigende Strukturen (meldestelle@ekiba.de).
Hinweise:
- Meldungen können von jeder Person jederzeit auch ohne Einhaltung des Dienstwegs erfolgen.
- Sollten Mitglieder des Interventionsteams unter Verdacht stehen, ist die Stabsstelle für Sexualisierte Gewalt direkt (Milena Hartmann, milena.hartmann@ekiba.de, 0721/9175-617) für die Kommunikation mit der Landeskirche und die Interventionsmaßnahmen verantwortlich.
- Bei einem aktuellen Vorwurf hat der Schutz bekannter und möglicher weiterer Betroffener Priorität. Es wird darauf geachtet, dass Betroffene und ggfs. ihre Angehörigen begleitet werden und professionelle Unterstützung bekommen.
- Gegenüber der verdächtigten/ übergriffigen Person werden – sofern es sich um eine*n Mitarbeitende*n handelt – angemessene disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen und ggfs. therapeutische oder seelsorgerische Hilfe angeboten. Ehrenamtlichen kann, ggfs. vorübergehend, die Tätigkeit untersagt werden.
- Mit allen Informationen muss sehr sorgfältig und diskret umgegangen werden. Zu berücksichtigen sind die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten. Aufgrund strenger Datenschutzregelungen gegenüber Betroffenen sowie möglichen Tatpersonen ist Stillschweigen zu wahren. Bei Fragen zur internen und externen Kommunikation muss Pressesprecher Stefan Herholz von der Fachstelle „Kommunikation“ im EOK hinzugezogen werden.
- Stellt sich eine Beschuldigung oder ein Verdacht nach gründlicher Prüfung als unbegründet heraus, so ist im Einvernehmen mit der entsprechenden Person alles zu tun, was die entsprechende Person rehabilitiert und schützt.
B) Sexuelle Übergriffe zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen
Bei sexuellen Übergriffen zwischen Kindern oder zwischen Jugendlichen ist angemessen und konsequent pädagogisch zu handeln. Zur fachlichen Beratung beziehen wir die spezialisierte Fachberatungsstelle
Sozial- und Jugendbehörde
Fachbereich Beratung und Prävention/Psychologische Fachdienste/ Fachberatungsstelle AllerleiRauh
Otto-Sachs-Straße 6
76133 Karlsruhe
76133 Karlsruhe
Das Kriseninterventionsteam und das Dekanat werden über den Vorfall und die eingeleiteten Schritte informiert, um Transparenz nach innen und außen herzustellen.
C) Betroffene von sexualisierter Gewalt durch Täter*innen außerhalb der Verantwortung der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit
Betroffene, die sich Mitarbeitenden der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit anvertrauen, sollen von dieser in ihrer persönlichen Situation und bei der Aufarbeitung ihrer Erfahrungen unterstützt werden.
Ist oder war die Tatperson bzw. eine verdächtigte Person an anderer Stelle in der Landeskirche aktiv, ist die Meldestelle im Evangelischen Oberkirchenrat zu informieren.
8) AUFARBEITUNG
So arbeiten wir sexualisierte Gewalt auf
A) Reflektion aktueller Vorkommnisse
Vermutungen und Vorwürfe, die in der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit aufgekommen sind, werden in angemessenem zeitlichem Abstand analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Prävention herausgearbeitet.
Allgemeine Thematisierung von sexualisierter Gewalt:
Sexualisierte Gewalt ist in unserer bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit Thema. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dieses sensible Thema anzusprechen und um sprachfähig zu werden.
Einige dieser Möglichkeiten sind:
- Gesprächsrunden
- Diskussionsabende
- Filmvorführungen
Ob und wie diese Möglichkeiten außerhalb von Alle Achtung und JuLeiCa Schulungen angeboten und genutzt werden, entscheiden wir aus unserer pädagogischen Verantwortung heraus situativ.
B) Wenn bekannt ist, dass es in der Vergangenheit Vorkommnisse in der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit gab
C) Reflektion aktueller Vorkommnisse
Wenn uns ist bekannt ist/wir vermuten, dass es in unserer Kirchengemeinde (Vorwürfe wegen) sexualisierter Gewalt gegeben hat, gehen wir folgendermaßen vor:
- Wir dokumentieren die vorliegenden Sachverhalte möglichst genau:
Was genau soll laut Kenntnis der Gemeinde wann geschehen sein?
Auch Gerüchte können festgehalten werden, sollten aber eindeutig als Gerücht gekennzeichnet werden.
- Wir leisten einen Beitrag zur Aufarbeitung dieser Ereignisse vor Ort, indem wir auf Wunsch Gespräche vermitteln und begleiten.
- Wir stehen besonders den unmittelbar Betroffenen und ihren Angehörigen zum Gespräch zur Verfügung und unterstützen sie auf Wunsch durch Hinweise auf weitere Hilfen/lokale Beratungsstellen.
(zu finden unter Punkt 6 Beschwerdeverfahren)
9) PARTIZIPATION UND QUALITÄTSMANAGEMENT
So sorgen wir dafür, dass unsere Präventionsmaßnahmen nachhaltig verankert werden
A) Regelmäßige Thematisierung
Die Leitungsteams der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit kümmern sich zusammen mit den beruflich Mitarbeitenden und den Multiplikator*innen für das Thema „Alle Achtung“ darum, dass Themen der Prävention, Achtsamkeit und Verantwortung in regelmäßigen Abständen auf die Tagesordnung der Gremien in der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit kommen.
B) Regelmäßige Aktualisierung der Daten
Das Sekretariat des Evangelische Kinder und Jugendwerk Karlsruhe überprüft und aktualisiert mindestens einmal jährlich die Kontaktadressen der veröffentlichten Ansprechpersonen und –stellen.
Wie in Punkt 3 vereinbart, überprüft das Sekretariat des Evangelische Kinder und Jugendwerk Karlsruhe mindestens einmal jährlich die Aktualität der Liste der ehrenamtlichen Personen und die Vollständigkeit der notwendigen Dokumente.
C) Regelmäßige Weiterentwicklung
Das Schutzkonzept wird von der Evangelischen Bezirksjugend alle 5 Jahre auf Aktualität und Entwicklungsbedarf geprüft.
Nächster Termin: 2031
10) SCHUTZKONZEPT IN DER KOOPERATION
Wir schauen über den Tellerrand und sind vernetzt
In der Zusammenarbeit mit anderen Konfessionen und Religionen, mit Vereinen und der bürgerlichen Gemeinde fördern wir den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor sexualisierter Gewalt und setzen uns dafür ein, Schutzkonzepte anzuwenden.
Außerdem kooperiert die bezirkliche Kinder- und Jugendarbeit mit rechtlich selbstständigen Verbänden. Hier achten wir darauf, dass diese ein eigenes Schutzkonzept haben und umsetzen. Ansonsten vereinbaren wir, dass unser Schutzkonzept anerkannt und umgesetzt wird.
Unsere Informationsveranstaltungen für Ehrenamtliche sind in der Regel öffentlich und auch für nicht mitarbeitende Interessierte zugänglich.
| Name | Tätigkeit in der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit | Vereinbarung bezüglich Schutzkonzept |
| Diakonisches Werk Karlsruhe | Waldheim, | Schutzkonzept JuWeKa |
| | Jugend und Diakonie Praktikant*innen | noch zu klären |
| Luise 53 | Bücherkirche | Schutzkonzept JuWeKa |
| EGJ bzw. andere Verbände | z.B. peer-to-peer- Seelsorge | Schutzkonzept EJUBA |
| Youth Academy | z.B. peer-to-peer- Seelsorge | Schutzkonzept EJUBA |
| Evang. Jakobusschule Karlsruhe | z.B. Compassion | noch zu klären |
| Gemeinden und Kooperationsräume im KB Karlsruhe | | Bis auf weiteres Schutzkonzept JuWeKa |
Bei der Vereinbarung von Dienstleistungen durch externe Personen oder Firmen, oder wenn solchen externen Personen oder Firmen Räume der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit des Bezirks überlassen werden, wenden wir unsere Regelungen (insbesondere unter A und B) analog an.
In der Hausordnung / im Mietvertrag nehmen wir folgenden Hinweis auf unseren Verhaltenskodex auf:
„Wir legen Wert auf wertschätzenden Umgang untereinander. Unsere Räume sollen für alle sichere Ort sein, in denen Gemeinschaft und gegenseitiger Respekt erfahrbar sind. Als Nutzer*innen der Räume des Evang. Kinder- und Jugendwerks erkennen wir diese Ziele an und erklären uns mit dem Verhaltenskodex einverstanden.“
